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Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Firma Willi Lück GmbH

1. Allgemeines

Den Geschäftsbedingungen der Firma Willi Lück GmbH liegen die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen zugrunde. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich, es sei denn, dass Sie von der Firma Willi Lück GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile der allgemeine Gerichtsstand der Firma Willi Lück GmbH, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der allgemeine Gerichtsstand des jeweiligen Verbrauchers maßgebend.

2. Speicherung von Daten

Die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

3. Lieferung und Leistungen

Die Firma Lück GmbH ist verpflichtet, eine schriftlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist einzuhalten.

a. Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so tritt eine entsprechende Verschiebung des Liefer- bzw. Leistungstermins ein.

b. Ist die Nichteinhaltung der Liefer- bzw. Leistungsfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streit, Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen vom Lieferer nicht zu vertretenden Umständen zurückzuführen, so wird die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen verlängert.

c. Sobald der Besteller die erbrachten Lieferungen und Leistungen in Gebrauch nimmt, geltend die Leistungen als abgenommen.

d. Kann die Firma Willi Lück GmbH die Liefertermine ohne Verschulden nicht einhalten, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Willi Lück GmbH berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und entweder den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.

4. Gefahrenübergang

a. Erfüllung für die Leistung ist der Geschäftssitz der Firma Willi Lück GmbH.

b. Mit Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Geschäftssitzes der Firma Lück GmbH, geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Kunden über. Soll das Material abgeholt werden, geht die Gefahr mit Bekanntgabe der Abholbereitschaft auf den Kunden über.

c. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Erfolgt der Abruf nicht, ist die Firma Willi Lück GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl Ware auf Kosten des Kunden zu versenden.

5. Eigentumsvorbehalt

a. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, das Eigentum der Firma Willi Lück GmbH. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung der Firma Willi Lück GmbH.

b. Der Kunde tritt bereits jetzt alle ihm aus einem etwaigen Weiterverkauf oder einer etwaigen Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen an die Firma Willi Lück GmbH ab. Die Abtretung ist auf Verlangen des Käufers bzw. Bestellers dem Dritten bekanntzugeben.

c. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Firma Willi Lück GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma Willi Lück GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma Willi Lück GmbH gehörenden Waren durch den Kunden steht der Firma Willi Lück GmbH das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der Firma Willi Lück GmbH zur Summe des Rechnungswertes aller anderen bei der Herstellung der verwendeten Sachen zu. Wird die Ware der Firma Willi Lück GmbH mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt damit das Eigentum der Firma Lück GmbH in der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der Firma Willi Lück GmbH auf diese übergeht und das der Kunde diese Vergütung für die Firma Willi Lück GmbH unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bedingung.

d. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern und verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung mit Nebenrechten auf die Firma Willi Lück GmbH übergeht.

e. Der Schuldner ist zur Einziehung der Firma Willi Lück GmbH abgetretenen Forderung bis auf Widerruf oder solange er nicht gegenüber der Firma Willi Lück GmbH in Verzug gerät, berechtigt.

f. Falls die Firma Willi Lück GmbH von ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist sie berechtigt, die Ware frei zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens zu den vereinbarten Lieferpreisen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

g. übersteigt der Wert der für die Firma Willi Lück GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderung der Firma Willi Lück GmbH nicht nur vorübergehend um 20 %, gibt die Firma Willi Lück GmbH auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

6. Gewährleistung, Verjährung, Garantie

a. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b. Die Verjährung für Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Ziffer 4.b.

c. Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten übernimmt die Firma Lück GmbH für von ihr durchgeführte Reparaturarbeiten das für die Dauer von sechs Monaten folgende Garantie:
Tritt innerhalb dieser Frist an dem reparierten Gegenstand derselbe Defekt auf, der Gegenstand des Reparaturauftrags war, verpflichtet sich die Firma Lück GmbH, unabhängig von einem etwaigen Verschulden, die Reparatur erneut und für den Besteller kostenfrei auszuführen. Es besteht keine räumliche Beschränkung dieser Garantie.
Die Frist zur Ausübung des Rechtes aus dieser Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Ziffer 4.b.

Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß Ziff. 1. und 2. für die im Rahmen der Garantie durchgeführten Reparaturen beginnt erneut mit Gefahrenübernahme für die reparierten Gegenstände. Nach einer Reparatur im Rahmen der Garantieerklärung beschränken sich die Rechte des Bestellers auf die Rechte aus den gesetzlichen Bestimmungen gemäß vorstehend Ziff. 1. und 2.

d. Das Recht auf Garantie erlischt, falls der Besteller die von dem Mangel betroffenen Teile des Auftragsgegenstandes nach Auftreten des Mangels von einem Dritten oder in eigener Regie verändert hat. Nach Auftreten des Mangels ist der Besteller verpflichtet, der Firma Lück GmbH den Mangel schriftlich anzuzeigen und ihr Gelegenheit zu geben, den Mangel vor Ort in Augenschein zu nehmen. Die Inanspruchnahme aus der Garantie muss schriftlich erfolgen.

7. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Willi Lück GmbH auf den nach Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haftet die Firma Willi Lück GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung sind davon ausgenommen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden.

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